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Reiseinformationen

Allgemeine Einreisebestimmungen:

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der notwendigen
Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten.

Einreisebestimmungen USA:

Schweizer BürgerInnen die zum Zweck eines Ferien-, Geschäfts- oder Transitaufenthalts in die USA reisen und nicht länger als 90 Tage im Land bleiben, benötigen für die Einreise einen mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass mit biometrischen Daten. Neu müssen auch Personen ein Visum beantragen, die am 1. März 2011 oder danach in den Iran, Irak, Sudan oder nach Syrien eingereist sind oder sich dort aufgehalten haben und Schweizer BürgerInnen die ausserdem die iranische, irakische,sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen. Das Visum muss persönlich bei der US-Amerikanischen Botschaft in Bern beantragt werden.
Seit 2009 wird unter der Bezeichnung ESTA (Electronic System for Travel Authorization) von allen Staatsbürgern (inkl. Kindern) aus von der Visum- Pflicht befreiten Ländern wie der Schweiz eine Einreisegenehmigung für die USA verlangt. Diese Genehmigung muss bis spätestens 72 Stunden vor Abreise online auf der offiziellen Regierungs-Website
https://esta.cbp.dhs.gov beantragt werden. Sie wird in der Regel innerhalb von wenigen Minuten erteilt. Die Gebühr für die ESTA von USD 14 (Stand Januar 2016) muss vom Antragsteller mittels Kreditkarte bezahlt werden. Es empfiehlt sich eine Kopie der Genehmigung auszudrucken und in die USA mitzunehmen. Nach Erhalt der inreiseerlaubnis kann während 2 Jahren mit dem gleichen Reisepass mehrfach eingereist werden (bei jeder neuen Einreise aktualisieren). Die abschliessende Entscheidung über die Einreise bleibt weiterhin den US-amerikanischen Grenzschutzbeamten vorbehalten.

Einreisebestimmungen Kanada:

Schweizer BürgerInnen, die zum Zwecke eines Ferien-, Geschäfts- oder Transitaufenthaltes nach Kanada reisen und nicht länger als 90 Tage im Land bleiben, benötigen einen gültigen Reisepass. Dies gilt auch für Kinder (ab Geburt). Ebenso müssen Sie die Flugtickets für die Rückreise (bzw. die Reiseunterlagen für die Ausreise aus Kanada), das Zollformular (welches Sie während des Transatlantikfluges erhalten) sowie eine sogenannte eTA-Authorization (bei Abreisen ab 15. März 2016) bei der Einreise vorweisen können.
Ab dem 15. März 2016 wird unter der Bezeichnung eTA-Authorization (Electronic Travel Authorization) von allen Staatsbürgern (inkl. Kindern) aus visumsfreien Ländern eine obligatorische Einreisegenehmigung verlangt. Diese Genehmigung kostet CAD 7 (Stand August 2015), ist ausschliesslich per Kreditkarte bezahlbar und muss auf der Webseite des Government of Canada online (bis spätestens 72 Stunden vor Abreise empfohlen) eingeholt werden: 
www.canada.ca/eTA.
eTA ermöglicht Angehörigen von Staaten welche von der Visumspflicht befreit sind, wie der Schweiz, weiterhin eine visumsfreie Einreise. Nach Erhalt der Einreiseerlaubnis kann während 5 Jahren mit gültigem Reisepass mehrfach eingereist werden. Im Normalfall wird die eTA Authorization innert Minuten erteilt. Bitte beachten Sie, dass die abschliessende Entscheidung über die Einreise weiterhin den kanadischen Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Einreisebestimmungen Dominikanische Republik:
Für diese Reise benötigen Schweizer Bürger (auch Kleinkinder und Babys) einen eigenen, mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass. Staatsbürger anderer Staaten setzen sich bitte diesbezüglich mit uns in Verbindung. Zusätzlich wird eine Touristenkarte benötigt, welche Sie am Abreisetag am Abfluggate in der Schweiz für Fr 20.00 beziehen können. Die Touristenkarte kann auch direkt bei Ankunft vor Ort für US$10.00 gekauft werden. Wir empfehlen den Erwerb bereits bei Abflug, da das Ausfüllen sodann bequem während des Fluges erledigt werden kann. Für Aufenthalte von weniger als 90 Tage wird kein Besuchervisum benötigt.
Achtung: Minderjährige aller Nationalitäten unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person reisen, müssen eine beglaubigte Vollmacht mit sich führen. Für das genaue Vorgehen wenden Sie sich bitte an die konsularische Vertretung der Dominikanischen Republik in der Schweiz - Tel. +41 43 818 93 44.

Einreisebestimmungen Kuba:
Schweizer Bürger benötigen für Kuba einen gültigen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Für die Touristenkarte sind Sie persönlich verantwortlich. Die Touristenkarten können vor der Abreise bei der kubanischen Botschaft bezogen werden. Bei der Ausreise wird eine Ausreisetaxe in Höhe von derzeit CUC 25.– erhoben, diese ist nicht inklusive. Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. 

Einreisebestimmungen Ägypten:
Schweizer Bürger benötigen einen mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinweg gültigen Reisepass. Das Visum erhalten Sie bei der Einreise.

Einreisebestimmungen Oman:
Schweizer Bürger benötigen für Oman einen gültigen Reisepass. Das Visum wird bei der Einreise erteilt.

Einreisebestimmungen Malediven:
Schweizer Bürger benötigen für die Malediven einen gültigen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Das Visum erhalten Sie bei der Einreise.

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